Kaufcharter und Mietkauf
Bereits mit Abschluss des Vertrages wird Ihnen die Yacht / das Boot wirtschaftlich zugerechnet. Sie können so sämtliche Steuervergünstigungen und Abschreibungen nutzen und frei gestalten. Da es sich beim Mietkauf quasi um einen Kauf der Yacht / des Bootes auf Raten handelt, ist die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung mit Zahlung der ersten Mietkaufrate fällig. Sie, als Mietkäufer, können diese als Vorsteuer voll geltend machen. Und mit Zahlung der letzten Rate bzw. der Blockrate geht auch das zivilrechtliche Eigentum automatisch auf Sie über.
Ansonsten wird ein Mietkaufvertrag steuerlich genauso behandelt wie eine Darlehensfinanzierung.
Wurde der Yachtkauf / Bootskauf bereits gerade schon vollzogen, so bieten wir Ihnen mit einer Sale-and-Mietkauf-back Vertragskonstellation die Lösung.
Fragen Sie uns nach einem individuellen Angebot.
Vorteile des Mietkauf
Gestaltungsfreiheit und Steuervorteile optimal nutzen
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Das Boot zählt zu Ihrem Anlagevermögen. |
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Sie zahlen während der Vertragslaufzeit nur eine Nettorate. |
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Die gesamte Mehrwertsteuer wird bei der Schiffübernahme beglichen und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. |
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Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte können die Mehrwertsteuer finanzieren. |
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Sie können auch für gebrauchte Boote oder Yachten einen Mietkaufvertrag abschließen. |
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Die Investitionszulage (branchen- und objektbedingt) kann von Ihnen beantragt werden. |
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Das wirtschaftliche Eigentum ist bereits bei Vertragsabschluss bei Ihnen. |
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Die Mietkaufraten bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert. |
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Die Mietkaufraten können durch das Ratenausfall-Schutzprogramm abgesichert werden. |
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Hausbankunabhängige Finanzierung - Schonung der Kreditspielräume. |
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Freie Wahl der AfA-Methode. |
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Sie können die Höhe der Mietkaufraten zum Teil mitbestimmen. |
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Kundenzufriedenheit, ermittelt aus Erfahrungen, Berichten, Meinungen und Empfehlungen unserer Kunden.