Leasingmodelle
Italienisches Leasing
Die italienische Regierung hat verschiedene Richtlinien zur Anwendung der Mehrwertsteuer beim Leasen von Yachten herausgegeben. Diese erlauben den Leasingfirmen einen reduzierten Anteil der üblichen 20% italienischer Mehrwertsteuer auf die Leasingraten zu berechnen. Die Abstufung der Reduzierung ist in erster Linie abhängig vom Typ und der Länge der zuberücksichtigen Yacht.
Die steuerlichen Einsparungen können dabei erheblich sein: So fallen bei einer 30m langen Motoryacht beispielsweise lediglich 6% Mehrwertsteuer auf die Leasingraten an.
Französisches Leasing
Die französische Steuergesetzgebung sieht für die Zeit, in der sich eine dauerhaft vermietete Yacht außerhalb der europäischen Hoheitsgewässer befindet, keine Mehrwertsteuerpflicht vor. Hieraus sind zwei Leasingmodelle entstanden.
Das erste Modell ist direkt an dem Grundtenor dieser Regelung orientiert und lohnt sich insbesondere für jemanden, der auf große Fahrt geht oder einen dauerhaften Liegeplatz außerhalb der EU hat. Sie zahlen 19,6% französische Mehrwertsteuer nur für die Zeit, in der Sie sich mit Ihrer Yacht innerhalb der 12 Meilen Zone der Hoheitsgewässer der Europäischen Union befinden.
Malta Leasing
Die maltesischen Steuerrichtlinien sehen für Yachten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz vor.
In der Spitze kann dieser 5,4% betragen und würde Ihnen somit europaweit eine Steuereinsparung von durchschnittlich über 10% ermöglichen.
Die Yacht kann bei diesem Modell zu 80% fremdfinanziert werden.
In Einzelfällen ist auch eine höhere Finanzierbarkeit möglich.








