Französisches Leasing
Die französische Steuergesetzgebung sieht für die Zeit, in der sich eine dauerhaft vermietete Yacht außerhalb der europäischen Hoheitsgewässer befindet, keine Mehrwertsteuerpflicht vor. Hieraus sind zwei Leasingmodelle entstanden.
Das erste Modell ist direkt an dem Grundtenor dieser Regelung orientiert und lohnt sich insbesondere für jemanden, der auf große Fahrt geht oder einen dauerhaften Liegeplatz außerhalb der EU hat. Sie zahlen 19,6% französische Mehrwertsteuer nur für die Zeit, in der Sie sich mit Ihrer Yacht innerhalb der 12 Meilen Zone der Hoheitsgewässer der Europäischen Union befinden.
Beliebt ist dieses Modell seit Jahren für Yachten, die ihren Liegeplatz in der Karibik (französische und niederländische Antillen) haben.
Aufgrund der Schwierigkeiten für die französischen Steuerbehörden sowie der Leasinggesellschaften, die solche Abrechnungen glaubhaft nachvollziehen müssen, sind Regeln eingeführt worden, die das Verfahren beträchtlich erleichtern sollen. Dies so entstandene zweite Modell basiert auf der vorläufigen Annahme der französischen Steuerbehörde zu Gunsten der Leasinggesellschaft, dass ein Sportboot sich stets 50% der Zeit außerhalb der 12 Meilen Zone der Hoheitsgewässer der Europäischen Union befindet.
Sofern die Leasinggesellschaft Schwierigkeiten bei der Bewertung des Zeitraumes hat, die das vermietete Sportboot außerhalb der europäischen Hoheitsgewässer verbringt, darf sie dies gegenüber der Steuerbehörden pauschal bewerten.
Eine entsprechende Erklärung wird der Leasinggeber jährlich vom Leasingnehmer abverlangen, denn die Haftung der Annahme durch die Steuerbehörden bleibt beim Leasingnehmer. Der Vermieter gibt die Erklärungen nur im Namen des Mieters weiter.
Am Ende der Leasinglaufzeit haben Sie die Option Eigentümer der Yacht zu werden. Auf den endgültigen Kaufoptionspreis fällt widerrum reguläre Mehrwertsteuer an.
Eine oftmals augenscheinliche Darstellung von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von lediglich 9,8% ist nicht richtig. Richtig hingegen ist, das Sie aufgrund ihrer Erklärungen lediglich für die Hälfte des Jahres Mehrwertsteuer in Höhe von 19,6% zahlen müssen. Vorrausgesetzt, die französischen Steuerbehörden entsprechen nach Überprüfung Ihren abgegebenen Erklärungen. Und die kann bis zu 5 Jahren nach Ablauf des Vertrages erfolgen.
Die Wahl auf ein Leasingmodell nach französischem Steuerrecht sollte sowohl von ihrem Steuerberater vor Ort sowie von einem Steuerberater ihres Vertrauens in Frankreich geprüft werden.








